Glück im Unglück für alle Fahrer von Sportwagen, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Laut eines Urteils des Amtsgerichts München vom 6. Februar 2014 (AZ: 333 C 26907/12) hat der Fahrer eines Luxuswagens Recht darauf von der gegnerischen Versicherung einen gleichwertigen Wagen der selben Marke