Dass es nicht weise ist angetrunken ein Verkehrsmittel zu steuern, egal welches, dürfte klar sein. Trotzdem ist es wichtig die Fakten zum Thema „Betrunken Fahrradfahren“ klar zu stellen und zu wissen woran man ist.
Der Verkehrsgerichtstag forderte am letzten Januarmittwoch beim Auftakt seiner 53. Zusammenkunft in Goslar, Bußgeldstrafen bereits ab 1,1 Promille Alkohol. Mit bis zu 250 Euro könnte der Verstoß zu Buche schlagen. Das Anliegen ist ein Gemeinsames, denn nicht nur Experten finden den alten Richtwert von 1,6 Promille zu hoch, sondern auch etliche Verkehrsorganisationen. Präsident des Verkehrsgerichtstages Kay Nehm ließ jedoch verlauten, dass der Vorschlag auf Absenkung nicht unbedingt am besten argumentiert sei. Seiner Meinung nach, sind die Daten- und die Forschungsbasis zu diesem Thema unzureichend.
Selbstgefährdung ist kein Straftatbestand
So lautet die Devise Nehms. Und sicherlich hat irgendwie Recht. Denn wer bislang noch betrunken, aber unter der 1,6 Promille, fehlerfrei durch den Stadtverkehr kam, hatte keine Konsequenzen zu befürchten. Weder finanziell noch rechtlich. Dies gilt bereits seit 1986. Ab 1,6 Promille verliert man allerdings auch als Radfahrer den Autoführerschein, wenn einer vorhanden sein sollte. Allerdings ist es ebenso schwer zu behaupten und nachzuweisen, dass jeder der unter diesem Wert liegt und sein Fahrrad lenkt, keine Gefahr für andere darstellen kann. Und umgekehrt. Denn wie sich Alkohol auf jeden auswirkt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unfallforscher der Versicherungswirtschaft gaben eine Studie in Auftrag, bei der genau dies zum Ausdruck kam. Fahrunfähigkeit ließ sich nicht nur anhand des Promillewertes nachweisen. Trotzdem ist laut einer Berliner Polizeistatistik von 2013 zumindest klar, dass 14,3 Prozent der Unfallverursacher, alkoholisierte Radfahrer waren. Das sind etwa 205 beschwipste Radfahrer. Verletzt wurde bei diesen Unfällen meist nur der Radfahrer selbst.
Eigenverantwortung lautet das Stichwort
Man muss kein Genie sein, um sich darüber im Klaren zu sein, dass Alkohol, egal wie viel, das Urteilsvermögen einschränkt und die eigenen Fähigkeiten und motorischen Kapazitäten beeinflusst. Wer dies abschreitet, lügt sich an und handelt unverantwortlich sobald er sich aufs Rad schwingt. Die Debatte, dass man mit so und so viel im Blut noch fahrtauglich ist, sollte jeder nach eigenem Ermessen durchführen und ehrlich zu sich sein. Bevor man anderer Leute Leben riskiert und seins gleich mit aufs Spiel setzt, ist es empfehlenswert Zwiesprache zu halten. Es ist verlockend, Fahrradfahrer bilden da ebenso wenig eine Ausnahme wie Autofahrer, nach einer durchgezechten und tosenden Partynacht Geld zu sparen und statt mit dem Taxi oder den Öffentlichen mit dem eigenen Fahrrad nach Hause zu fahren. Vorsicht ist besser als Nachsicht, heißt es doch so schön. Wenn man sich selbst respektieren will und kann, indem man sich vor Fahrlässigkeit schützt, dann sollte man diesen Respekt auch anderen gegenüber aufbringen können. Denn unkontrolliertes Torkeln, das Vergessen von Abbiege-Zeichen und plötzliche Bremsungen sind Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer.
Der unrealistische 0,5-Promille-Grenze Vorschlag
Es könnte noch schlimmer sein, denn es kursiert noch ein anderer Wert, der um einiges mehr Sorge bei Drahteselliebhabern hervorruft. Es ist der Selbe der auch für Autofahrer gilt: 0,5 Promille. Allerdings ist dieser Richtwert doch ziemlich unrealistisch, und auch fahrlässig, wenn man ihn unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet. Er würde allen Beschwipsten mehr Freiraum einräumen, sich bei gleichen Strafmandaten, eher ans Steuer eines Wagens als hinter einen Lenker zu begeben. Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen seien dann ja dieselben. Aber ein Auto, das einen Unfall baut, ist gefährlicher als ein Fahrrad.
Dafür und dagegen
Für eine Senkung des Wertes sprach sich die Berliner Polizei aus, auch mit dem Grund, dass die in der 2013 veröffentlichten Zahlen der Studie nicht 100% korrekt sein können, da man die Daten nicht mit denen der Krankenhäuser abdecken kann, die betrunkenen Radfahrer eingewiesen bekommen. Bernd Zanke vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) ist ebenfalls ein Vertreter der 1,1-Promille-Regel, wie auch Pirat Andreas Baum. Gegenstimmen kamen bislang von Oliver Friederici, Verkehrsexperte der CDU. Dieser hält die 0,5 Promille für angebracht.
Text: Anna Lazarescu
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