Autos bringen einen von A nach B und Autos machen mehr oder weniger Lärm. Diese Wahrheiten waren bis zur Einführung der Elektroautos die wenigen Konstanten seit Erfindung des Automobils. Als Fußgänger konntest du dich auf alle deine Sinne verlassen, um zu merken, wann dir Gefahr von einem herannahenden Auto droht. Seit der Erfindung des Elektroantriebs hat sich in dieser Hinsicht viel geändert. Plötzlich kannst du eine Beschleunigung, ein Bremsen oder ein Abbiegen nicht mehr so leicht mit deinem Gehörsinn wahrnehmen. Normalerweise ist weniger Lärmbelästigung etwas Tolles, doch der augenscheinlich positive Effekt hat auch seine Tücken. Viele Fußgänger überhören schlichtweg kleine Elektroautos und es besteht eine große Gefahr für Elektroautofahrer und Fußgänger. Daher gilt nun: Langsame Elektroautos müssen Geräusche machen.

Neue EU-Verordnung

Am 1. Juli tritt eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments in kraft. Mit ihr will die EU Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr besser beschützen. Laut Verordnung müssen ab dem Stichtag alle neu hergestellten Elektroautos bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch produzieren. Das Geräusch soll ähnlich dem Geräusch sein, welches von einem Verbrennungsmotor entsteht. Um das Geräusch noch realer zu gestalten, soll durch Lautstärke- und Frequenzänderung eindeutig akustisch wahrnehmbar sein, ob ein Auto beschleunigt oder bremst. AVAS heißt das neue System, welches ab dem 1. Juli Pflicht ist. Es steht für Acoustic Vehicle Alerting System. Also kurz gesagt: ein akustisches Warnsystem. Die Autohersteller sind aber nicht vor eine Herausforderung gestellt worden. Viele von ihnen bieten schon seit Jahren Geräuschwarnsysteme in ihren Elektroautos an.

Ein bekannter asiatischer Hersteller hat schon 2010 ein ähnliches System mit dem Namen „Approaching Vehicle Sound for Pedestrians“ vorgestellt. Deutsche Automobilmarken bieten diese Systeme seit 2013 schon an und manche engagieren sogar bekannte Hollywood-Komponisten, um ihr System akustisch zu verbessern. Seinen politischen Ursprung hat das System im Jahr 2010. Der damalige US-Präsident Obama unterzeichnete den Pedestrian Safety Enhancement Act. Diese wurde von vielen Blindenverbänden forciert und schließlich in das Gesetz gebracht. Somit war der politische Grundstein gelegt. Erst vier Jahre später hat sich auch etwas in der EU zu dem Thema getan und erst ab dem 1. Juli ist es auch bei neuen Elektroautos Pflicht.

Die Autohersteller ziehen mit

Die EU-Verordnung schreibt vor, dass bis zum Tempo 20 km/h und beim Rückwärtsfahren ein automatisch erzeugtes Geräusch erklingen muss. Das heißt, Elektroautos müssen Geräusche machen. Und wie bereits erwähnt soll dieses Geräusch auch Hinweise auf das Verhalten des Elektroautos liefern. Einfacher gesagt: Du sollst als Fußgänger vom Geräusch her eindeutig wissen, ob das Auto beschleunigt oder bremst und wie schnell es sich nähert oder wegfährt. Bei bisherigen Tests der Automobilhersteller stellte sich heraus, dass fast alle diese Vorgaben sogar übertreffen und das Geräusch sicherheitshalber auch bis Tempo 30 produzieren.  Eine bekannte deutsche Automarke lässt das Geräusch sogar ab Tempo 30 bis Tempo 50 nur herunterregeln. Erst bei Tempo 50 wird die künstliche Geräuschkulisse ganz abgeschaltet. Die Geräusche sind natürlich auch dezent im Inneren des Autos hörbar. Autofahrer müssen aber keine Angst haben, weil die meisten Hersteller die kleinen Lautsprechersysteme ganz vorne bzw. ganz hinten hinter den Stoßstangen anbringen. Somit ist das Geräusch dort, wo es sein muss, um die Fußgänger auch rechtzeitig zu erreichen.

Elektroautos müssen Geräusche machen

Die neue Verordnung betrifft derzeitig nur neu typisierte Elektroautos. Alle bisherigen Elektroautos können weiterhin ganz normal lautlos im Straßenverkehr teilnehmen. Die EU-Verordnung schreibt auch nicht vor, dass ein Nachrüsten der älteren Elektroautos notwendig ist. Du fragst dich sicher, ob das System wie viele andere Autosysteme manuell abgeschaltet werden kann. Die Antwort ist ja. Das System AVAS muss einen Schalter haben, den der Fahrer leicht erreichen kann, um damit das System zu aktivieren oder zu deaktivieren. Das System wird automatisch, wie viele andere moderne Automobilsysteme, bei jedem Neustart des Wagens automatisch wieder aktiviert.

Die neue Verordnung soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Und wie bei vielen Neueinführungen normalerweise üblich, sorgt diese einmal nicht für Diskussionsstoff. Alle, Experten, Autofahrer und Fußgänger, sind sich einig, dass dieses System und die Verordnung, welche es vorschreibt, nur positive Neuerungen mit sich bringen. In einer schnell lebenden Welt sind oft viele in ihren eigenen Gedanken und achten nur passiv auf den Straßenverkehr. Das System wird helfen, Gefahren zu erkennen, bevor diese überhaupt entstehen. Trotzdem wird weiterhin die Hauptverantwortung beim Menschen liegen. Die Technik wird vieles einfacher machen und eine große Hilfe dabei sein.