Sind Dashcams im Auto erlaubt? Wie steht’s mit Persönlichkeitsrechten und Datenschutz?

Der Begriff Dashcam bezeichnet eine kleine Kamera, welche vorne im Auto am Armaturenbrett oder der Frontscheibe befestigt wird und bei Bedarf mitfilmt. In Europa sind die kleinen Kameras erstens umstritten und zweitens auch nicht in jedem Land legal. Hier erfährst du alles, was du zum Thema Dashcams wissen musst und in welchem Rahmen eine Dashcam zugelassen ist.

Dashcams im AutoDas ist die rechtliche Lage für Dashcams in Deutschland

Durch die Einführung des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland ist die Nutzung von Dashcams fraglich geworden. Alleine durch das Anbringen der Dashcam an die Frontseite des Autos sollen andere Verkehrsteilnehmer und deren amtliche Kennzeichen gefilmt und die Aufnahmen sichergestellt werden. Generell ist das keine Gesetzesverletzung – würde der Betroffene es mitbekommen und wissen, was mit seinen Daten geschieht. Jedoch würde jede Veröffentlichung ohne Zustimmung und ohne, dass die Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, ein Verstoß gegen das aktuelle Gesetz darstellen. Dieses Thema ist oft eine Grauzone.

Videoaufzeichnungen, welche ein Fehlverhalten im Verkehr dokumentieren sollen und der Polizei vorgelegt werden, dienen nicht als Beweismittel. Im Gegenteil. Wenn du solche Aufnahmen der Polizei vorlegen würdest, dann würdest du dich selbst wegen eines Gesetzesverstoßes gegen das Datenschutzgesetz verantworten müssen. Solche Aufnahmen sind laut Gesetz nur der Polizei erlaubt – und das auch nur in begrenzter Form und in speziellen Fällen. Eine Ausnahme ist es, wenn du selbst vom Gesetz beanstandet wirst und du die Tat mittels einer vom Straßenrand oder aus einem Auto zufällig entstandenen Aufnahme eindeutig widerlegen kannst. In diesem Fall ist die Datenübermittlung kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, falls personenbezogene Daten anderer gefilmter Personen unkenntlich gemacht worden sind. Für die Person, welche dir die Aufnahme in dem Fall zur Verfügung stellen würde, ist es trotzdem unklar, ob diese sich selbst wiederum strafbar machen würde. Und da ist wieder der Teufelskreis, in dem sich nicht jeder auskennt.

Einige Bundesländer gehen dabei einen Schritt weiter. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht will in Zukunft jede Kenntnis der Weitergabe von Dashcams aufgenommener Aufnahmen an Polizei, Versicherung oder das Internet prüfen und gegebenenfalls mit bis zu 300.000 Euro bestrafen. Die Aufnahmen der Dashcams dürfen also theoretisch nur für den privaten Bereich gemacht werden und diesen bis zum Löschen der besagten Daten nicht mehr verlassen.

Dashcams im Auto bei einem UnfallSind Dashcams im Ausland erlaubt oder nicht?

In Europa und in den einzelnen Ländern unterscheiden sich die Gesetze von Land zu Land. Genau wie in Deutschland sind auch woanders die Gesetze nicht konkret bestimmt und es gibt viele Interpretationsmöglichkeiten. In Österreich zum Beispiel darfst du eine Dashcam nur mit einer Genehmigung nutzen. Strengstens von dem Gebrauch einer Dashcam wird dir in Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz abgeraten. In Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland und Frankreich können Aufnahmen als Beweismittel dienen, jedoch sollten andere Unfallbeteiligte unbedingt informiert werden. Großbritannien, Italien, Malta, Norwegen und die Niederlande schreiben nur den privaten Gebrauch vor. In Ländern wie Polen und Schweden schreibt das Gesetz vor, dass die Dashcams leicht entfernbar sein müssen und die Aufnahmen regelmäßig gelöscht werden. Länder wie Serbien, Spanien und Ungarn besagen, dass die Kamera eine geringe Auflösung haben soll und Daten, die nicht verwendet werden, nach fünf Tagen spätestens gelöscht werden soll. Der Zugang an Dritte ist natürlich auch verweigert.

Die Dashcams spalten die Gemüter. Die Rechtslage ist einerseits klar und bietet andererseits viel Interpretationsspielraum. Eines ist jedoch klar: Je mehr du dich zum Thema informierst, desto weniger besteht die Gefahr, irgendwo eine Gesetzesüberschreitung zu machen. Dazu kommt noch, dass  verschiedene Länder, wie bereits erwähnt, das gleiche Thema anders behandeln. Am besten ist es, dass du dem Gebrauch einer Dashcam ganz aus dem Weg gehst, denn nur so bist du wirklich auf der richtigen Seite des Gesetzes.