In kaum einem Land ist es so günstig gegen die Straßenverkehrsordnung (oder wie auch immer sie im Ausland genannt wird) zu verstoßen, wie in Deutschland. Die Bußgelder im Ausland sind häufig ein Vielfaches von dem, was hier gezahlt werden muss. Nahezu nirgends ist es zum Beispiel billiger 20 km/h zu schnell zu fahren als hier. Während in Deutschland dafür maximal 35 Euro berappt werden müssen, kostet dieses Vergehen in Italien laut Tabelle des ADAC mindestens 170 Euro, in Schweden geht das Bußgeld dafür bei 270 Euro los und in Norwegen kostet der Spaß sogar wenigstens 430 Euro.

Bei Alkohol am Steuer Auto weg!

Alkohol und Drogen am Steuer werden allerdings auch hierzulande ziemlich ernst genommen. Im Vergleich ziemlich hoch ist die deutsche Strafe dafür von mindestens 500 Euro. Aber auch hier gibt es Länder, die einen zu hohen Promillewert noch weitaus härter bestrafen als wir Deutschen. So kosten mehr als 0,8 Promille in Malta zum Beispiel mindestens 1200 Euro in Großbritannien bis zu 6000 Euro und in Schweden werden für über 0,2 Promille mindestens 40 Tagessätze fällig, die sich am jeweiligen Gehalt orientieren. In Dänemark und Norwegen geht für Alkohol am Steuer sogar mindestens ein Monatsgehalt drauf. Wer in Dänemark außerdem mit mehr als 2 Promille erwischt wird, muss das Auto abgeben. Dieses wird dann zu Gunsten der Staatskasse verkauft, völlig egal, ob der Fahrer Däne oder Ausländer ist.

Günstiges Deutschland: Handy beim Fahren nur 60 Euro

Auch Telefonieren während der Fahrt ist in Deutschland vergleichsweise billig. 60 Euro kostet dieser Verstoß hier, während unsere europäischen Nachbarn, Sünder da schon tiefer in die Tasche greifen lassen. So zahlen Fahrer für das Handy am Steuer in den Niederlanden etwa 230 Euro und in Spanien geht die Strafe dafür bei mindestens 200 Euro los.

Das sind nur einige von zahlreichen Beispielen, wie ein Verkehrssünden im Ausland teuer zu stehen kommen können. Eine Frage, die dabei immer wieder aufkommt:

Muss ich meine Bußgelder im Ausland überhaupt zahlen, wenn ich wieder zu Hause bin?

Zuerst einmal: Klar muss gezahlt werden, wenn ihr Mist baut! Das gestaltet sich jedoch im Fall der Bußgelder im Ausland etwas kompliziert.

Bußgelder aus dem europäischen Ausland können dank einer des Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Ländern und der EU-Richtline zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ von 2013 auch in Deutschland verlangt oder vollstreckt werden. Aufgrund der Richtlinie ist es auch ausländischen Behörden im Fall eines Verstoßes erlaubt, auf die Daten eines Fahrzeughalters zuzugreifen. Bußgelder unter 70 Euro werden somit meist per Zustellung des originalen Strafzettels oder Bußgeldbescheides von der ausländischen Behörde eingetrieben, während Strafen über 70 Euro vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden.

Bei einem direkten Bescheid einer ausländischen Behörde kann es dazu kommen, dass der dieser in der jeweiligen Landessprache beim Verkehrssünder ankommt. Das heißt jedoch leider nicht, dass ihr diese einfach ignorieren dürft. Wer sich nicht kümmert, einen Anwalt bemüht oder sich das Schreiben übersetzen lässt und bezahlt, kann bei erneuter Einreise in das jeweilige Land arge Probleme bekommen.

Wer sich nicht sicher ist, ob ein Bescheid rechtskräftig ist und ob und wie dieser beglichen werden muss, sollte sich im Zweifel immer an einen Anwalt wenden.

Am besten aber, ihr lasst euch einfach nichts zu Schulden kommen und fahrt auch im Ausland den Regeln entsprechend, vorausschauend und um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bemüht. Danke!