Geld zurück von VW durch das TDI Goodwill Programm

Volkswagen versucht die Gunst seiner Käufer durch das TDI Goodwill Programm wiederzugewinnen und beginnt mit Visa Debit Karten.

Momentan gibt es zwar keine Lösung dafür, was mit den getürkten Dieselwagen von Volkswagen passiert, die mit der Emissionswert-Umgehungssoftware ausgestattet sind, dafür macht der Konzern augenscheinlich aber einen Schritt Richtung Versöhnung. Es ist erstmal ja auch um einiges leichter die Millionen von betroffenen Wagen nicht zu reparieren oder auszutauschen, die von dem Dieselgate Skandal betroffen sind.

Das “2.0L TDI Goodwill Program” ist darauf ausgerichtet den Besitzern dieser Modelle $500 in Form von Prepaid Visa Debit Karten auszuzahlen. Zudem kommt noch ein Guthaben von $500-$750 für Volkswagen-Autohäuser und 3 Jahre kostenfreier Pannen-Service der Firma, wenn man auf der Straße stecken bleibt, hinzu. Der Konzern verspricht sich dadurch das geschädigte Vertrauen seiner Kunden ein Stück weit wieder für sich gewinnen zu können.

Frechheit oder richtiger Schritt?

Leere Versprechen von VW?

Eigentlich ist dieses Leckerli, das Volkswagen da jetzt so scheinheilig aushändigt nichts anderes als eine Art Schmiergeld. Zur Erinnerung: 18 Milliarden Dollar Bußgelder, bzw Schadenssummen. Das ist die Summe auf die sich der Autohersteller eigentlich konzentrieren müsste. Laut EPA (Environmental Protection Agency) müssen 500.000 Autos zurückgerufen werden. Es handelt sich um alle Volkswagenmodelle mit dem 2.0-Liter Turbodiesel Vier-Zylinder-Motor, die zwischen 2008-2015 entstanden sind. Was über 7 Jahre hinweg als „sauberer TDI“ galt, hat aber in all dieser Zeit die Umwelt verschmutzt, die Luft, die dank eines VW Diesels sauberer hätte sein sollen zugeräuchert und unser Gewissen nach dem Aufdecken der Tatsachen beschwert. Ein jeder Dieselkäufer macht sich also über Jahre hinweg zu einem unfreiwilligen Mittäter. Das kann durch Geld kaum wieder gut gemacht werden.

Die Summe scheint das kleinere Übel zu sein, es sind eben doch nur ca. $1000, nachdem man freiwillig in einen angeblich „cleanen“ Wagen investiert hat. Außerdem ist ein Gutschein für einen VW-Händler in dem Fall eher unangebracht. Denn das selbe Geld, was VW einem nun „schenkt“ um sich zu „entschuldigen“ landet doch teilweise nur wieder für deren Leistungen in den selben dreckigen Taschen.

Prepaid – im wahrsten Sinne des Wortes

Da Besitzer schon in die manipulierten Dieselwagen investiert haben, ist eine VW Prepaid-Karte eigentlich keine ernstzunehmende Entschädigungsvariante, da so nur noch mehr Geld, Geld was tatsächlich als Schadensersatz gezahlt werden sollte, wieder bei Volkswagen landet. TDI Besitzer, die trotzdem an die Prepaid Karten und somit von dem TDI Goodwill Programm profitieren wollen, werden auf einer Volkswagen Diesel Informationsseite ihre Fahzeug-Identifizierungsnummer angeben müssen. Volkswagen wird dann prüfen, ob der Wagen zu den betroffenen Fahrzeugen gehört und kümmert sich im Anschluss darum, dass die zwei Geschenkkarten vermittelt werden. Übrigens ist noch unklar, ob die V6er Dieselmotorwagen auch davon betroffen sein werden. Der Verkauf der Cayenne Diesel Wagen wurde von Porsche momentan gestoppt. Was dies heißt, steht noch in den Sternen, da VW momentan behauptet, diese Modelle verfügten nicht über eine „Täuschungssoftware“.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Auspuff mit schädlichen Noxen

Es wird davor gewarnt dieses Paket allzu ernst zu nehmen und vor allem davor, die Verbraucherrechte  zu schnell an VW abzutreten. Mitglieder der Firma Keller Rohrback L.L.P, die in den Staaten die Rechte vieler der VW-Käufer vertreten, empfehlen vor allem nicht zu schnell auf Konditonen und Bedingungen in Verträgen mit der Firma oder deren Autohäuser einzugehen. Am 8. November konnten sich die Ersten schon auf das Programm bewerben und dies obwohl die Regeln und Vorschriften noch nicht mal online abrufbar waren. Es ist zu erwarten, dass es sich bei dem TDI Goodwill Programm  nicht um das einzige Verfahren dieser Art handeln wird, da Volkswagen immer noch mit Klagen und Strafverfahren zu rechnen hat.

Text: Anna Lazarescu

Bilder: fotolia.de