Zur Überraschung vieler, die sich bisher nicht tiefergehend mit Elektromobilität auseinandergesetzt haben, kann man ein E-Auto in Deutschland bis dato nicht ohne Weiteres überall laden. Oft sind mit dem Laden an öffentlich zugänglichen Ladestationen leider Verträge mit den Betreibern dieser Ladestationen verbunden, ohne die ein Stromsuchender leider leer ausgeht.

Das soll sich nun ändern. In einem Entwurf für die Änderung der sogenannten Ladesäulenverordnung für Elektroautos sieht das Bundeswirtschaftsministerium vor, dass Elektroautofahrer auch ohne zuvor abgeschlossene langfristige Verträge mit Anbietern jede Ladestation im öffentlichen Raum nutzen können.

Bisher, so hatte es das Wirtschaftsministerium selbst öffentlich kritisiert, sei eine kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektrofahrzeugen sehr schwer, da die Betreiber der Landestationen nicht verpflichtet seien, Kunden mit leerem Autoakku auch ohne Vertrag Strom zu verkaufen.

Durch die Änderung der Ladesäulenverordnung soll es Elektroautofahrern in naher Zukunft möglich gemacht werden, ganz simpel über eine App oder Website für ihren mobilitätswichtigen Strom aus einer beliebigen öffentlichen Ladestation zu zahlen. In Verbindung mit dem steten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland könnte dies bedeuten, dass geneigte E-Autofahrer ihre Fahrzeuge künftig nahezu überall laden können.

Erst im März 2016 hatte es eine Veränderung der Ladesäulenverordnung gegeben, um die Ladestandards an den verschiedenen Stationen zu vereinheitlichen, um auch wirklich jedes gängige Elektrofahrzeug dort laden zu können. Mit einem Inkrafttreten der erneuten Verordnungsänderung oder auch Ladesäulenverordnung II wird noch in diesem Jahr gerechnet.