Da die Bundesrepublik Deutschland ein Land mit hohem Preisniveau ist, kann es sich unter Umständen rechnen, über einen Autokauf im Ausland nachzudenken. Manche Kleinwagen werden als Neuwagen in anderen europäischen Ländern bis zu 30 Prozent günstiger verkauft. Entsprechend billiger sind sie dann auch bei der Weiterveräußerung auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Die EU-Kommission gibt einmal im Jahr eine Zusammenstellung heraus, in der die Listenpreise der gängigsten Fahrzeugtypen in Europa zusammengestellt werden. Damit kannst du auf einen Blick sehen, wo du dein Wunschfahrzeug am günstigsten erhältst. Vorteile genießt du als deutscher Staatsbürger aber auch, wenn du den gebrauchten Pkw in einem EU-Staat mit hohem Mehrwertsteuersatz kaufst. Wird das Fahrzeug von einem Privatmann erworben, fällt für den Käufer nämlich keine Mehrwertsteuer an, die in Ländern wie Dänemark, Ungarn und Schweden bis zu 25 Prozent beträgt. Andererseits gibt es natürlich einige Dinge, auf die du achten musst, wenn du einen Autokauf im Ausland bzw. in einem anderen Land der Europäischen Union tätigst.
Welche Dokumente du in jedem Fall für den Autokauf im Ausland benötigst
Damit du das Fahrzeug nach der Einfuhr nach Deutschland problemlos zulassen kannst, benötigst du verschiedene Dokumente. Dazu gehört zunächst der Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung von deinem Autokauf im Ausland. Beides brauchst du ohnehin, falls sich später Mängel am Fahrzeug zeigen sollten, die du reklamieren möchtest. Ist der Kaufvertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst, solltest du ihn besonders achtsam lesen, damit alle Angaben richtig sind. Beim Neuwagenkauf sollte im Kaufvertrag ausdrücklich vermerkt sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und welche Ausstattung dieses besitzt. Selbstverständlich gehört auch die Höhe des Kaufpreises in den Vertrag. Neben dem Kaufvertrag musst du die Fahrzeugpapiere erhalten. Beide Dokumente solltest du dir im Original aushändigen lassen.
Ein weiteres wichtiges Schriftstück ist das Certificate of Conformity, kurz CoC genannt. Dabei handelt es sich um eine EU-Typengenehmigung, die ausweist, dass der Pkw die europäische Norm einhält und zulassungsfähig ist. Du kannst für den Wagen zwar in deinem Heimatland auch ohne das Certificate of Conformity eine Zulassung erhalten, das ist aber viel aufwendiger. Denn dann muss das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle vorgestellt werden, die untersucht, ob es der europäischen Norm entspricht. Bei Zulassung eines Neuwagens ist außerdem eine Umsatzsteuermitteilung erforderlich. Diese erhältst du nach Entrichtung der Umsatzsteuer bei dem für deine Lohnbesteuerung zuständigen Finanzamt. Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent des Nettokaufpreises. Bei einem Gebrauchtwagen wird zwar keine Umsatzsteuer mehr erhoben, dieser muss aber, wenn er drei Jahre oder älter ist, die deutsche Hauptuntersuchung erfolgreich absolviert haben. Die meisten deutschen Zulassungsstellen fordern darüber hinaus, dass zur Fahrzeugzulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung sowie ein Ausweisdokument vorgelegt wird.
Woran du ebenfalls denken solltest beim Autokauf im Ausland
Verbraucherschützer empfehlen Käufern immer wieder, den Kaufpreis nur gegen Übergabe der Fahrzeugpapiere und des Zündschlüssels zu entrichten, damit sie nicht in die Hände von Betrügern geraten, und diesen nicht etwa vorab zu überweisen. Außerdem sollten auch beim Gebrauchtwagenkauf sämtliche Schlüssel übergeben werden. Sonst könntest du später Schwierigkeiten mit deiner Versicherung bekommen, beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug entwendet wird. Auch Serviceheft und Garantiekarte sollten dir ausgehändigt werden, wenn der Pkw noch eine Herstellergarantie besitzt. Keine Sorge, Reparaturen musst du im Garantiefall nicht in dem Land durchführen lassen, in dem du das Fahrzeug angeschafft hast. Vielmehr kannst du die Garantieleistungen auch von einem autorisierten Fachhändler in deinem Heimatland durchführen lassen.
Bereits vor dem Kauf solltest du auch überlegen, wie du das Fahrzeug nach Deutschland bringst. Möchtest du damit nach Deutschland fahren, musst du dir in dem Land, in dem du den Wagen gekauft hast, Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen ausstellen lassen. Alternativ kannst du es auf einem Anhänger transportieren. Auch gut zu wissen: Hast du beim Neuwagenkauf im Ausland Mehrwertsteuer an den Händler gezahlt und in Deutschland erneut die Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer rückerstatten lassen. Den Antrag kannst du entweder bei dem Verkäufer stellen oder bei der ausländischen Steuerbehörde.