Dürfen Carsharing Nutzer bald kostenlos parken?

Der Gesetzesentwurf zum Thema „kostenloses Parken für Carsharing“-Firmen und somit auch deren Nutzer geht in die nächste Runde.

Immer mehr Deutsche nutzen Carsharing – Anfang des Jahres wurden etwa 380.000 Fahrer im stationsbasierten Carsharing in Deutschland verzeichnet. Insgesamt sind es über eine Million registrierte Nutzer die auf  15.400 Carsharingfahrzeuge kommen. 2013 forderte die Bundesregierung bereits ein, dass „Regelungen vorzulegen seien, die eine Vereinfachung und Stärkung der Nutzung von Carsharing zum Ziel hätten“. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte dann im Januar dieses Jahres an, die positiven Entwicklungen in der Carsharing-Branche nicht außer Acht lassen zu wollen. Er gab damals bekannt, dass ein Gesetzesentwurf in Arbeit sei, der Carsharingfahrzeugen und E-Autos gewisse Privilegien im Straßenverkehr einräumt.

Kostenloses Parken ab 2016?

Bislang stand offen, ob es spezielle Parkplätze ähnlich derer von Taxis geben sollte, und dass Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden würde, auf Parkgebühren zu verzichten. Der Gesetzentwurf geht nun in eine weitere Abstimmungsphase. Spezialparkplätze sollen, samt der Befreiung von Parkgebühren für Carsharing-Nutzer, real werden. Anvisiert wird erstmal, dass vor allem stationsgebundene Carsharingfahrzeuge von Firmen wie Cambio, Deutsche Bahn oder Flinkster, wie auch die ungebundenen Carsharing-Fahrzeuge von Diensten wie DriveNow oder Car2Go von freien Stellplatzmaßnahmen profitieren sollen. Wenn der Entwurf durchkommt, wird man auf den Straßen Deutschlands in etwa 500 Städten ab 2016 ein neues Schild zu sehen bekommen, welches die Spezialplätze ausweist. Die Kommunen entscheiden immer noch selbstständig darüber, ob die Stellplätze, die so ausgewiesen werden, auch kostenfrei bleiben.

carsharing

 Positive Folgen

Klar dürfte sein, dass dies wohl für einen etwas effizienteren und vor allem nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr sorgen wird. Der Verkehr würde wahrscheinlich generell sinken, da mehr Menschen aufgrund der freien Parkmöglichkeiten Carsharing in Betracht ziehen könnten. Auch würde die Suche nach einem Parkplatz Stau und Verkehr auf den Straßen reduzieren. Feinstaub-und Abgasbelastung dürften hiermit auch nach unten getrieben werden – ein Ziel das der Umweltbehörde auch am Herzen liegt. Deutschland nimmt sich vor das selbst gesetzte Ziel von einer Million Elektroautos bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Mit Carsharing-Fahrzeugen könnte dies erheblich erleichtert werden. Auch der Verkehrslärm könnte von so einer Neuregelung betroffen sein und abnehmen. Für Innenstädtler und Carsharingnutzer dürfte dies eine erfreuliche Förderung darstellen. Auch die Gebühren für das Leihen eines Carsharing-Fahrzeuges könnten somit sinken, da die Kosten der Anmietung somit geringer ausfallen.

Dass sich Privatautobesitzer, die immerhin Steuern zahlen, sich um Plaketten und Umweltzonen selbst kümmern müssen, etwas benachteiligt fühlen, ist abzusehen. Das Parkplatzproblem dürfte somit leider auch nicht komplett aus der Welt sein, denn „freie Stellplätze“ heißt nicht gleich automatisch „genügend Stellplätze“. Wie genau das Gesetzt umgesetzt werden soll, wie die Fakten und Zahlen zu den kostenfreien Car-Sharing Plätzen aussehen, wird sich zeigen, nachdem der Entwurf die nächsten Entscheidungsetappen passiert. 

Text: Anna Lazarescu

Bilder: fotolia.de