Glück im Unglück für alle Fahrer von Sportwagen, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Laut eines Urteils des Amtsgerichts München vom 6. Februar 2014 (AZ: 333 C 26907/12) hat der Fahrer eines Luxuswagens Recht darauf von der gegnerischen Versicherung einen gleichwertigen Wagen der selben Marke zur Miete zu fordern. Der Schädiger muss für die Kosten aufkommen. Im Detail heißt es im Urteil „Die Geschädigte musste sich auch nicht auf die günstigere Anmietung eines Luxuswagens der Firma BMW oder Mercedes verweisen lassen. Der Restitutionsgedanke des Schadenersatzrechtes berechtigt hier ein Fahrzeug der gleichen Marke anzumieten.“

Das Urteil stützt sich auf einen Fall bei dem die Fahrerrin eines Porsche unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Das Fahrzeug mußte in die Werkstatt. Während dieser Zeit mietete sich die Geschädigte einen Porsche Panamera. Die gegnerische Versicherung wollte nur die Hälfte der Mietkosten in Höhe von 2500 Euro aufkommen mit dem Hinweis dass die Geschädigte auch einen günstigeren Sportwagen hätte mieten können. Das Gericht stellte klar dass die Geschädigte das Recht darauf hat einen Porsche zu mieten.