Neue Regeln für Autofahrer ab 2019

Einige neue Regeln für Autofahrer ab 2019 erleichtern das Leben, es sind aber auch Belastungen dabei. Die meisten neuen Regeln für Autofahrer ab 2019 dienen der weiteren Verbesserung des Klimaschutzes. Eine Neuerung, über die viele Autofahrer jubeln werden, ist der Wegfall vieler Gänge und damit von Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde,wodurch auch CO2 gespart werden kann.

Ab 2019 wird es möglich, Erstzulassungen neuer Fahrzeuge über das Internet vorzunehmen. Die Bundesverordnung wird im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten. Schon seit 2017 ist es möglich, bereits einmal zugelassene Autos wieder neu zuzulassen. Dies galt bisher aber nicht für Erstzulassungen, was sich jetzt ändert. Die Abmeldung über das Internet ist, auch wenn viele das nicht wissen, schon ein alter Hut und seit 2015 möglich. Es gibt aber eine wichtige Voraussetzung für alle diese Dienste: Der Fahrzeugbesitzer muss im Besitz eines neuen Personalausweises sein, mit dem er sich online ausweisen kann. Dann wird sogar der Halterwechsel über das Internet möglich.

Frau am Laptop

Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas sind Bestandteil der Regeln für Autofahrer ab 2019

Ab 1. Januar 2019 ist nach einem Gerichtsentscheid und entsprechenden Maßnahmen der Stadt Stuttgart verboten, mit Dieselfahrzeugen mit den Eurosiegeln bis zur Nummer 4 in die Stuttgarter Umweltzone einzufahren. Sie umfasst weite Teile des Stadtgebietes, nur wenige Vororte wie zum Beispiel Leonberg sind ausgenommen. Die Geldstrafe für Verstöße ist noch nicht fixiert, wird jedoch auf etwa 80 Euro angedacht. Ähnliche Maßnahmen drohen in Frankfurt, wo allerdings noch viele Unsicherheiten bestehen. Klar ist allerdings schon, dass Diesel bis Euro 4 und Benziner bis Euro 2 nicht mehr in das Stadtgebiet zwischen A5, A3 und A661 einfahren dürfen. Eine weitere, dem Klimawandel geschuldete Änderung ist die Einführung von Realtests für Neufahrzeuge auf der Straße bei der Abgasmessung. Diese Vorschrift gilt für die Hersteller, die die Tests ab September 2019 durchführen müssen.

Der Sicherheit des Straßenverkehrs dient die Einführung eines obligatorischen Warnsignals für ab Juli 2019 neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge. Bis zur Geschwindigkeit  von 20 Stundenkilometern sollen diese automatisch einen dauerhaften Warnton ausstoßen, damit Menschen mit Sehbehinderungen die Fahrzeuge wahrnehmen können und Unachtsamkeiten vermieden werden. Mittelbar dient auch diese Maßnahme dem Klimaschutz, soll doch damit der Aufbau eines für die Elektrifizierung der Mobilität gefährlichen Gefahrenpotenzials verhindert werden. Der Nissan Leaf verfügt heute schon über ein vergleichbares System. Bei ihm wirkt das Signal fast musikalisch.

Eine Veränderung des Steuerrechts für Dienstwagen dient mittelbar ebenfalls dem Klimaschutz. Es soll für Firmen und Menschen, die Dienstwagen für Privatfahrten erlauben oder nutzen und deshalb regelmäßig den Zusatznutzen versteuern müssen, die Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen schmackhafter gemacht werden. Für die Fahrzeuge wird künftig nicht mehr ein Prozent, wie sonst üblich, sondern nur noch ein halbes Prozent des Wagenneuwertes als fiktives, zu versteuerndes Einkommen zur Abgeltung der Nutzung zugerechnet. Das ist schon eine lohnende Einsparung, die die individuelle Steuer halbiert. Die Regelung ist allerdings als einmaliger Motivationsschub gedacht und soll deshalb nur für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 gekauft werden.

neue Regeln für Autofahrer ab 2019 beim TÜV

Neue TÜV-Plaketten, mehr Lkw-Maut und Änderungen bei den Versicherungsklassen

Wer eine orangefarbene TÜV-Plakette am Auto hat, muss im Jahre 2019 zur Hauptuntersuchung. Besteht das Fahrzeug die Untersuchung, gibt es dann neu eine gelbe Plakette. Für Lkw-Besitzer wird die Lkw-Maut teurer, was dort nicht gerade Glücksgefühle auslöst. Sie wird auf die Nutzung der Bundesstraßen ausgedehnt. Die Regierung möchte so mehr als vier Milliarden Euro jährlich zusätzlich in die Kassen für den Unterhalt der Straßen spülen. Vollelektrische Lkw müssen keine Maut bezahlen, was ebenfalls dem Klima dienen soll. Die entsprechenden Gesetze wurden allerdings noch nicht vom Bundestag beschlossen. Tatsächlich gab es im Jahre 2017 in Deutschland bereits rund 6.600 Elektrolastkraftwagen, davon allerdings über 90 Prozent mit einer geringen Nutzlast unter 1000 Kilo. Im Jahre 2018 hat sich diese Zahl mit 12000 immerhin schon verdoppelt. Die Fachleute hoffen, dass es durch den Einbezug der Bundesstraßen in das Maut-Netz zu einer erheblichen Zunahme elektrischer Lieferfahrzeuge für den regionalen Lieferverkehr in den Ballungszentren kommt. Vorreiter ist hier heute die Post mit den Elektrofahrzeugen von DHL.

Die Kfz-Versicherungen führen eine umfassende Veränderung der Einstufung von Fahrzeugen in Typklassen durch, was für verschiedene Fahrzeugbesitzer zu ganz unterschiedlichen Wirkungen führen kann. Die Typklassen werden regelmäßig entsprechend der Veränderung des Unfallgeschehens neu berechnet, weil sich die Fahrzeuge, das Fahrverhalten und damit die versicherungsmathematischen Risiken verändern. Experten prognostizieren, dass in der Folge die Versicherungsprämie für knapp sechs Millionen Fahrzeughalter in Deutschland steigen wird, rund fünfeinhalb Millionen werden weniger zahlen. Bei einigen wenigen Typen wie dem Renault Kadjar 1.2  und dem Kia Nero 1.6 Hybrid führt das zu deutlich steigenden Prämien, beim VW Tiguan 2.0 TSI 4 Motion und beim Seat Ateca 1.4 TSI werden die Prämien besonders deutlich sinken. Vorsicht, dies gilt nur für bestimmte Ausgaben der Typen, fragen Sie Ihre Versicherung. Allgemein muss sonst mit moderaten Veränderungen gerechnet werden, wobei die Kosten für stark motorisierte Fahrzeuge eher steigen werden.